Berufsbild
RENTENBERATER
- sind Berater, Helfer und Vertreter
- sind gerichtlich zugelassen und geprüft
- sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen
- sind
unabhängige
Bevollmächtigte ihrer Mandanten
- sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden
- sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
- unterliegen der Schweigepflicht
- sind Organ der Rechtspflege
Der Deutsche
Bundestag hat zur Stellung und Bedeutung der Rentenberater im
öffentlichen
Leben folgendes
festgelegt:
“Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der
zunehmenden Bedeutung des
Sozialversicherungsrechts
im Rechtsleben,
insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten,
als
unentbehrlich erwiesen.” (Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20.07.1980)
Vom
Präsidenten des
Landgerichts Stuttgart habe ich die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen
Besorgung
fremder
Rechtsangelegenheiten
einschließlich der Rechtsberatung auf dem Gebiet
der gesetzlichen Rentenversicherung
erhalten.
Ebenfalls
hat das
Landgericht Stuttgart verfügt, dass ich nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz im
Rechtsdienstleistungsregister als zugelassener Rentenberater eingetragen bin.